"Mit einer Datenbrille kann ein neuer Werker nach kurzem Briefing schon die Ergebnisse erzielen, die ein anderer Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung erbringt" - hahahahahaha! ja. oh gott.
"Jenseitige Inspirationen seien uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen, argumentierte das Oberlandesgericht. Für den Urheberschutz komme es demnach nur auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an - somit könnten auch Geistesgestörte und Hypnotisierte also Urheber sein"